Vertretung der Lüneburger Zahnärzte

Vertretung Lüneburg für KZVN und ZKN

Die hier veröffentlichten Dokumente sind nur für die zahnärztlichen Mitglieder und passwortgeschützt.



Notfallbereitschaftsordnung: zur Info


Notdienstlisten 2024:

Notdienst Lüneburg 2024                                      Stand: 30.04.2024

Notdienst Uelzen 2024                                           Stand: 20.08.2024

Notdienst Winsen/Luhe 2024:                              Stand: 27.08.2024

Notdienst Buchholz 2024:                                      Stand: 21.03.2024

Notdienst Lüchow-Dannenberg 2024                  Stand: 06.06.2024

Notdienstlisten 2025:

Notdienst Lüneburg 2025                                     Stand 08.08.2024

Uelzen 2025                                                               Stand: 24.09.2025

Winsen/Luhe 2025-26                                              Stand 11.09.2024

Buchholz 2025-26:                                                     Stand 29.08.2024

(*das Passwort ist entgegen der schriftlichen Veröffentlichung wie 2024)

Anschreiben zur Notdienstliste Lüneburg 2025



Information zur Notdienstverteilung zur Entlastung der Kolleginnen und Kollegen im Notdienstbereich Lüchow-Dannenberg

Bitte beachten Sie, dass sich das Datei Passwort am 02.01.2024 in der Jahreszahl geändert hat

Veranstaltung: Bericht Verwaltungsstellenversammlung

An der Verwaltungsstellenversammlung am 21.08.2024 in Adendorf nahmen 74 Zahnärztinnen und Zahnärzte teil. Der Bericht des KZVN-Vorsitzenden Dr. Hadenfeldt beinhaltete die aktuellen Themen der vertragszahnärztlichen Tätigkeit. Mit der Erklärung des HVM-Radars wurde erneut gezeigt, wie wir in den Praxen Budgetgefahren erkennen und uns darauf einstellen können. Die Primärkassen AOK und Bkk haben 2023 12,9 Mio.€ zahnärztlich erbrachter Leistungen nicht bezahlt. Diese Leistungen wurden damit faktisch durch die zahnärztlichen Praxen erbracht und im vollem Umfang selber bezahlt (Personal-, Materialkosten und Leistung u.a.). An Hand des HVM-Radars kann nun jede Praxis ersehen, wann sie erneut in die Situation kommt, Patienten auf eigene Praxiskosten zu behandeln. Ein weiteres Thema betrifft die elektronische Patientenakte (ePA). Ab 15.01.2025 sind wir zur Befüllung mit den von uns erbrachten Leistungen verpflichtet. Die Verwaltungsprogramme werden dieses integrieren. Die gesetzliche Vorgabe, auch "Fremddaten" aus anderen medizinischen Bereichen auf Wunsch des Patienten zu erfassen (Honorar 2 BEMA-Punkte budgetiert), ist allein aus datenschutzrechtlichen Gründen für die zahnärztliche Praxis bedenklich. Im Auditorium herrschte große Einigkeit, diese Erfassung praxisfremder Daten zum Schutze der Praxishardware und -software sowie des Datenschutzes sehr restriktiv zu handhaben.